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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 28.01.2009, Aktenzeichen: 2 Sa 875/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 875/08

Beschluss vom 28.01.2009


Leitsatz:Der Streitwert für den vom Arbeitnehmer begehrten Abschluss eines Altersteilzeitvertrages richtet sich regelmäßig nach der Dreimonatsvergütung aus § 42 Abs. 4 GKG. Werden mittels Hilfsantrag mehrere Vertragsvarianten angeboten, erhöht dies den Streitwert dann nicht, wenn dem ein einheitliches Angebot des Arbeitnehmers zu Grunde liegt.
Rechtsgebiete:GKG, RVG
Vorschriften:GKG § 42 Abs. 4, RVG § 33,
Stichworte:Streitwertbeschwerde gegen Wertfestsetzung des LAG im Berufungsverfahren, Streitwert für Altersteilzeitvertrag,
Verfahrensgang:ArbG Bonn, 3 Ca 70/08

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