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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 27.04.2009, Aktenzeichen: 7 Ta 102/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Ta 102/08

Beschluss vom 27.04.2009


Leitsatz:1. Die für die Streitgegenstände eines Prozesses bewilligte PKH erstreckt sich ohne weiteres auch auf die Kosten des Prozessvergleichs.

2. Regelt dieser Prozessvergleich aber in den Streitwert erhöhender Weise über die prozessualen Streitgegenstände hinaus noch weitere Streitpunkte zwischen den Parteien (sog. Mehrvergleich), muss für die zusätzlichen Gegenstände des Mehrvergleichs gesondert PKH beantragt werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 117,
Stichworte:PKH, PKH-Antrag, Mehrvergleich,
Verfahrensgang:ArbG Aachen, 4 Ca 5063/07 vom 17.03.2008

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