JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 27.04.2009, Aktenzeichen: 7 Ta 102/08
| Leitsatz: | 1. Die für die Streitgegenstände eines Prozesses bewilligte PKH erstreckt sich ohne weiteres auch auf die Kosten des Prozessvergleichs. 2. Regelt dieser Prozessvergleich aber in den Streitwert erhöhender Weise über die prozessualen Streitgegenstände hinaus noch weitere Streitpunkte zwischen den Parteien (sog. Mehrvergleich), muss für die zusätzlichen Gegenstände des Mehrvergleichs gesondert PKH beantragt werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 117, |
| Stichworte: | PKH, PKH-Antrag, Mehrvergleich, |
| Verfahrensgang: | ArbG Aachen, 4 Ca 5063/07 vom 17.03.2008 |
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