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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 27.04.2007, Aktenzeichen: 12 TaBV 7/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 12 TaBV 7/07

Beschluss vom 27.04.2007


Leitsatz:Wird ein Auszubildender von einem reinen Ausbildungsbetrieb in einen anderen Betrieb zur praktischen Ausbildung versetzt und verrichtet er zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten, so steht dem Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu. Dem Mitbestimmungsrecht steht nicht entgegen, dass der Auszubildende nicht Arbeitnehmer des Ausbildungsbetriebes im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG ist und von diesem Betriebsrat nicht vertreten wird.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 99 Abs. 1,
Stichworte:Einstellung - Auszubildender-Ausbildungsbetrieb,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 3 BV 152/06 vom 02.11.2006

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