JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 26.06.2008, Aktenzeichen: 5 Ta 139/08
| Leitsatz: | Prozesskostenhilfe kann mangels Erfolgsaussicht nicht gewährt werden, wenn ein Arbeitnehmer, der vom alten Betriebsinhaber betriebsbedingt gekündigt wird, es versäumt, rechtzeitig gegen diese Kündigung zu klagen und nachträglich geltend machen will, er sei über den in Wahrheit geplanten Betriebsübergang nicht unterrichtet worden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 613 a Abs. 5, |
| Stichworte: | Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang, |
| Verfahrensgang: | ArbG Aachen, 3 Ca 3285/07 vom 03.04.2008 |
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