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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 26.06.2008, Aktenzeichen: 5 Ta 139/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Ta 139/08

Beschluss vom 26.06.2008


Leitsatz:Prozesskostenhilfe kann mangels Erfolgsaussicht nicht gewährt werden, wenn ein Arbeitnehmer, der vom alten Betriebsinhaber betriebsbedingt gekündigt wird, es versäumt, rechtzeitig gegen diese Kündigung zu klagen und nachträglich geltend machen will, er sei über den in Wahrheit geplanten Betriebsübergang nicht unterrichtet worden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613 a Abs. 5,
Stichworte:Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang,
Verfahrensgang:ArbG Aachen, 3 Ca 3285/07 vom 03.04.2008

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