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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 26.06.2007, Aktenzeichen: 7 Ta 75/07 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Ta 75/07

Beschluss vom 26.06.2007


Leitsatz:1. Der Antrag in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, der darauf gerichtet ist, ein bestimmtes BR-Mitglied während einer bestimmten Zeit für die Teilnahme an einer bestimmten Schulungsveranstaltung "von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen", ist vermögensrechtlicher Natur. Der Streitwert entspricht den Vergütungsansprüchen des BR-Mitglieds für die Dauer der Schulungsteilnahme.

2. Erst recht handelt es sich bei der Forderung nach Erstattung der Schulungskosten um eine vermögensrechtliche Streitigkeit.
Rechtsgebiete:BetrVG, RVG
Vorschriften:BetrVG § 37, BetrVG § 40, RVG § 23,
Stichworte:Streitwert, Beschlussverfahren, Freistellung von BR-Mitgliedern zwecks Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, Erstattung von Schulungskosten,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 10 BV 139/06 vom 23.02.2007

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