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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 25.07.2007, Aktenzeichen: 2 Sa 432/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 432/07

Beschluss vom 25.07.2007


Leitsatz:Gibt eine Partei beim PKH-Antrag zur Durchführung der Berufung nicht hinreichend deutlich an, dass sie eine Begründung des PKH-Antrags noch nachreichen will und ist der Schriftverkehr so auszulegen, dass eine Berufungsbegründung erst nach erfolgter PKH-Gewährung gefertigt werden soll, stellt es keine Gehörsverletzung dar, wenn das Berufungsgericht nach Eingang der Akten erster Instanz und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist über den PKH-Antrag nach Aktenlage entscheidet.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 78 a,
Stichworte:Gehörsrüge, PKH,
Verfahrensgang:ArbG Köln 5 Ca 1369/06 vom 02.03.2007

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