JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 25.07.2007, Aktenzeichen: 2 Sa 432/07
| Leitsatz: | Gibt eine Partei beim PKH-Antrag zur Durchführung der Berufung nicht hinreichend deutlich an, dass sie eine Begründung des PKH-Antrags noch nachreichen will und ist der Schriftverkehr so auszulegen, dass eine Berufungsbegründung erst nach erfolgter PKH-Gewährung gefertigt werden soll, stellt es keine Gehörsverletzung dar, wenn das Berufungsgericht nach Eingang der Akten erster Instanz und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist über den PKH-Antrag nach Aktenlage entscheidet. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Vorschriften: | ArbGG § 78 a, |
| Stichworte: | Gehörsrüge, PKH, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 5 Ca 1369/06 vom 02.03.2007 |
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