Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 25.04.2008, Aktenzeichen: 11 TaBV 10/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 11 TaBV 10/08

Beschluss vom 25.04.2008


Leitsatz:1. Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer Betriebsratsschulung teil, kann der Arbeitgeber bei der Erstattung der notwendigen Verpflegungskosten die Ersparnis eigener Aufwendungen des Betriebsratsmitgliedes anrechnen.

2. Die Höhe der Anrechnung bestimmt sich nicht nach den Lohnsteuerrichtlinien, sondern nach § 2 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Abweichung von BAG 28.06.1995 - 7 ABR 55/94).

3. Eine weitere Anrechnung ersparter Aufwendungen hat nicht zu erfolgen. Der Seminarteilnehmer muss sich keine Ersparnis für die Getränke, die er während der Seminarstunden zu sich genommen hat, anrechnen lassen. Gleiches gilt für die ersparten Aufwendungen für Fahrten zwischen seinem Wohnort und der Arbeitsstätte.
Rechtsgebiete:BetrVG, SozialversicherungsentgeltVO
Vorschriften:BetrVG § 37 Abs. 6, BetrVG § 40 Abs. 1, SozialversicherungsentgeltVO § 2,
Stichworte:Kosten einer Betriebsratsschulung,
Verfahrensgang:ArbG Bonn, 2 BV 64/07 vom 05.12.2007

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 25.04.2008, Aktenzeichen: 11 TaBV 10/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 25.04.2008, 11 TaBV 10/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum