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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 24.09.2003, Aktenzeichen: 2 Ta 227/03 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ta 227/03

Beschluss vom 24.09.2003


Leitsatz:Es handelt sich auch dann um einen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründenden sic-non-Fall, wenn nicht der Bestand eines Arbeitsverhältnisses festgestellt werden soll, die geltend gemachte Zahlungsforderung aber nur in einem Arbeitsverhältnis gegeben sein kann, weil ein Dienstvertrag wegen der kürzeren Kündigungsfrist aus § 621 BGB und der Möglichkeit der mündlichen Kündigung in dem Zeitraum, für den Annahmeverzugslohn gefordert wird, bereits wirksam beendet gewesen wäre.
Rechtsgebiete:ArbGG, BGB
Vorschriften:ArbGG § 2, ArbGG § 5, BGB § 621, BGB § 623,
Stichworte:sic-non-Fall, Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit,
Verfahrensgang:ArbG Köln 8 Ca 11077/02 vom 13.03.2003

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