JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 24.09.2003, Aktenzeichen: 2 Ta 227/03
| Leitsatz: | Es handelt sich auch dann um einen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründenden sic-non-Fall, wenn nicht der Bestand eines Arbeitsverhältnisses festgestellt werden soll, die geltend gemachte Zahlungsforderung aber nur in einem Arbeitsverhältnis gegeben sein kann, weil ein Dienstvertrag wegen der kürzeren Kündigungsfrist aus § 621 BGB und der Möglichkeit der mündlichen Kündigung in dem Zeitraum, für den Annahmeverzugslohn gefordert wird, bereits wirksam beendet gewesen wäre. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BGB |
| Vorschriften: | ArbGG § 2, ArbGG § 5, BGB § 621, BGB § 623, |
| Stichworte: | sic-non-Fall, Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 8 Ca 11077/02 vom 13.03.2003 |
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