JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 24.04.2007, Aktenzeichen: 4 Ta 86/07
| Leitsatz: | Der Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Bewilligung einer Freischicht an einem bestimmten Tag ist nicht anhand des Entgelts für diesen Tag zu bemessen. Es handelt sich i. d. R. um eine nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit. Daher ist das Interesse des Antragstellers an der Freistellung zu bewerten (hier: Schreiben einer Semesterklausur im Fernstudium bewertet mit 2.000,00 ¤). |
| Rechtsgebiete: | RVG |
| Vorschriften: | RVG § 23 Abs. 3, |
| Stichworte: | Streitwert: Freischicht an einem bestimmten Tag, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 22 Ga 16/07 |
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