JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 24.01.2006, Aktenzeichen: 9 TaBV 24/05
| Leitsatz: | Nach § 3 Abs. 4 Tarifvertrag Mitbestimmung TTC besteht für die Deutsche Telekom AG die Pflicht, die Auszubildendenvertreter nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses bei entsprechendem Verlangen in einem ihrer Betriebe unbefristet weiterzubeschäftigen oder ihnen eine unbefristete Weiterbeschäftigung in einem Betrieb einer anderen Konzerngesellschaft zu vermitteln. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, TV Mitbestimmung TTC |
| Vorschriften: | BetrVG § 78 a Abs. 2, BetrVG § 78 a Abs. 4, TV Mitbestimmung TTC § 3 Abs. 4, |
| Stichworte: | Übernahme, Auszubildendenvertreter, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bonn 7 BV 103/04 vom 17.02.2005 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 24.01.2006, Aktenzeichen: 9 TaBV 24/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 24.01.2006, 9 TaBV 24/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum