JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 23.11.2005, Aktenzeichen: 2 Ta 378/05
| Leitsatz: | Ist das Verfahren nach 6-monatigem Nichtbetreiben gem. § 54 ArbGG durch fingierte Klagerücknahme beendet, kommt die nachträgliche PKH-Gewährung nur in Betracht, wenn die erforderlichen Nachweise und die Glaubhaftmachung während der Anhängigkeit vollständig vorlagen oder innerhalb der gesetzlichen Fristen nachgereicht wurden. Eine Nachreichung im Beschwerdeverfahren ist nicht zulässig. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Vorschriften: | ZPO § 118 Abs. 2, ArbGG § 54 Abs. 5, |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 23.11.2005, Aktenzeichen: 2 Ta 378/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 23.11.2005, 2 Ta 378/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum