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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 23.11.2005, Aktenzeichen: 2 Ta 378/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ta 378/05

Beschluss vom 23.11.2005


Leitsatz:Ist das Verfahren nach 6-monatigem Nichtbetreiben gem. § 54 ArbGG durch fingierte Klagerücknahme beendet, kommt die nachträgliche PKH-Gewährung nur in Betracht, wenn die erforderlichen Nachweise und die Glaubhaftmachung während der Anhängigkeit vollständig vorlagen oder innerhalb der gesetzlichen Fristen nachgereicht wurden. Eine Nachreichung im Beschwerdeverfahren ist nicht zulässig.
Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Vorschriften:ZPO § 118 Abs. 2, ArbGG § 54 Abs. 5,

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