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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 23.01.2006, Aktenzeichen: 7 Ta 26/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Ta 26/06

Beschluss vom 23.01.2006


Leitsatz:1.) Art. 33 Abs. 2 GG ist auf privatrechtliche Anstellungsverhältnisse im kirchlichen Dienst (hier: Lehrer an kirchlicher Privatschule) nicht anwendbar.

2.) Die Klage eines Arbeitnehmers außerhalb des öffentlichen Dienstes, mit der er einen Anspruch auf eine ausgeschriebene Beförderungsstelle verfolgt, erledigt sich nicht ohne weiteres dadurch, dass der Arbeitgeber die Stelle anderweitig vergibt. Der aus dem Beamtenrecht stammende Grundsatz der sog. Ämterstabilität kann auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse außerhalb des öffentlichen Dienstes nicht erstreckt werden.
Rechtsgebiete:GG, WRV, ZPO
Vorschriften:GG Art. 33 Abs. 2, GG Art. 140, WRV Art. 137, ZPO § 935, ZPO § 940,

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