( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 22.11.2007, Aktenzeichen: 7 Ta 309/07 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Ta 309/07

Beschluss vom 22.11.2007


Leitsatz:Es liegt kein die Bindungswirkung eines arbeitsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses in Frage stellender Fall einer "greifbaren Gesetzwidrigkeit" vor, wenn das Arbeitsgericht bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Klage eines Außerdienstmitarbeiters in Übereinstimmung mit einer in Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Meinung von einer früheren Entscheidung des BAG abweicht.
Rechtsgebiete:ArbGG, GVG, ZPO
Vorschriften:ArbGG § 48, GVG § 17 a, ZPO § 36,
Stichworte:örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung, "greifbare Gesetzwidrigkeit", Außendienstmitarbeiter, rechtliches Gehör,
Verfahrensgang:ArbG Siegburg, 2 Ca 2060/07 vom 25.09.2007

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 22.11.2007, Aktenzeichen: 7 Ta 309/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-koeln/lag-koeln-beschluss-vom-22-11-2007-az-7-ta-30907

"LAG-KOELN - 22.11.2007, 7 Ta 309/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN