JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 22.11.2007, Aktenzeichen: 7 Ta 309/07
| Leitsatz: | Es liegt kein die Bindungswirkung eines arbeitsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses in Frage stellender Fall einer "greifbaren Gesetzwidrigkeit" vor, wenn das Arbeitsgericht bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Klage eines Außerdienstmitarbeiters in Übereinstimmung mit einer in Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Meinung von einer früheren Entscheidung des BAG abweicht. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, GVG, ZPO |
| Vorschriften: | ArbGG § 48, GVG § 17 a, ZPO § 36, |
| Stichworte: | örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung, "greifbare Gesetzwidrigkeit", Außendienstmitarbeiter, rechtliches Gehör, |
| Verfahrensgang: | ArbG Siegburg, 2 Ca 2060/07 vom 25.09.2007 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 22.11.2007, Aktenzeichen: 7 Ta 309/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-KOELN - 22.11.2007, 7 Ta 309/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum