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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 22.05.2009, Aktenzeichen: 4 Ta 124/09 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 4 Ta 124/09

Beschluss vom 22.05.2009


Leitsatz:Auch bei einem Arbeitsverhältnis von nur kurzer Dauer ist bei Kündigungsschutzklagen als Streitwert der dreifache Monatsbezug maßgebend. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich entweder aus dem Klageantrag oder aus der Klagebegründung ergibt, dass die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses nur für einen kürzeren Zeitraum begehrt wird.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 42 Abs. 4,
Stichworte:Streitwert,
Verfahrensgang:ArbG Aachen, 6 Ca 69/09 vom 20.03.2009

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