JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 21.03.2007, Aktenzeichen: 7 TaBV 38/06
| Leitsatz: | 1. Bedroht der Betriebsratsvorsitzende im Rahmen einer dienstlichen Auseinandersetzung seinen Vorgesetzen mit den Worten "Wenn du zum Chef gehst, dann kriege ich dich draußen und steche dich ab", ohne dass dies vom Erklärungsempfänger bei objektiver Betrachtung als reine Scherzerklärung aufzufassen war, so ist ein solcher Vorfall vorbehaltlich der Umstände des Einzelfalls grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu begründen. 2. Zur Beweiswürdigung ein einem solchen Fall. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BetrVG |
| Vorschriften: | KSchG § 15, BetrVG § 103, |
| Stichworte: | Zustimmungsersetzung, Betriebsrat, außerordentliche Kündigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 5 BV 244/05 vom 05.05.2006 |
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