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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 21.01.2008, Aktenzeichen: 14 TaBV 44/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 TaBV 44/07

Beschluss vom 21.01.2008


Leitsatz:1. Die Strafrechtsvorschriften der §§ 119, 120 BetrVG gehören als Teil des BetrVG zum Grundlagenwissen für Betriebsräte.

2. Eine darauf bezogene Betriebsratsschulung kann als erforderlich für die Arbeit des Betriebsrates im Sinne des § 37 Absatz 6 BetrVG angesehen werden.

3. Eine solche Schulung ist nicht erst dann als erforderlich anzusehen, wenn der Arbeitgeber in strafrechtlich relevanter Weise versucht hat, Betriebsräte unter Verstoß gegen § 119 BetrVG zu beeinflussen; vielmehr gehört es zum Grundlagenwissen, solche Beeinflussungsversuche im vorhinein erkennen und abwehren zu können.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 37 Abs. 6, BetrVG § 119, BetrVG § 120,
Stichworte:Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 9 BV 138/06 vom 20.06.2007

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