JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 20.06.2005, Aktenzeichen: 2 TaBV 9/05
| Leitsatz: | Ist zwischen den Betriebsparteien streitig, ob ein Arbeitsplatz nicht mehr von der höchsten Tarifgruppe erfasst wird, ist das Zustimmungsersetzungsverfahren durch zuführen. Die gilt auch dann, wenn der MA zuvor auf einem anderen außertariflichen Arbeitsplatz beschäftigt war. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 99, |
| Stichworte: | Aussertariflicher MA, Eingruppierung, Einleitung, Zustimmungsersetzungsverfahren, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 6 BV 320/03 vom 09.09.2004 |
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