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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 20.06.2005, Aktenzeichen: 2 TaBV 9/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 TaBV 9/05

Beschluss vom 20.06.2005


Leitsatz:Ist zwischen den Betriebsparteien streitig, ob ein Arbeitsplatz nicht mehr von der höchsten Tarifgruppe erfasst wird, ist das Zustimmungsersetzungsverfahren durch zuführen. Die gilt auch dann, wenn der MA zuvor auf einem anderen außertariflichen Arbeitsplatz beschäftigt war.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 99,
Stichworte:Aussertariflicher MA, Eingruppierung, Einleitung, Zustimmungsersetzungsverfahren,
Verfahrensgang:ArbG Köln 6 BV 320/03 vom 09.09.2004

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