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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 19.01.2006, Aktenzeichen: 6 TaBV 55/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 6 TaBV 55/05

Beschluss vom 19.01.2006


Leitsatz:Die allgemeine Üblichkeit der Nutzung des Internets begründet nicht ohne weiteres auch die Erforderlichkeit, dieses technische Hilfsmittel zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats einzusetzen (hier abgestufter Zugang zunächst für Gesamtbetriebsrat, aber noch nicht für örtlichen Betriebsrat).
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 40,
Stichworte:Betriebsrat, Sachmittel, Internetanschluss,
Verfahrensgang:ArbG Köln 19 BV 248/04 vom 11.08.2005

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