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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 18.12.2003, Aktenzeichen: 5 TaBV 36/03 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 TaBV 36/03

Beschluss vom 18.12.2003


Leitsatz:Wird die Zahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats und des anzuwendenden Verfahren durch Tarifvertrag geregelt, so ist weder zwingend erforderlich, dass ein Wahlverfahren festgelegt wird noch dass die Wahl nach dem Prinzip der Verhältniswahlrechts erfolgt.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 47 Abs. 4,
Stichworte:Verhältniswahl, Mehrheitswahl, Gesamtbetriebsrat,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 2 BV 54/02 vom 10.01.2003

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