JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 16.12.2008, Aktenzeichen: 9 Ta 537/08
| Leitsatz: | Beantragt der Arbeitgeber festzustellen, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers mangels eines ordnungsgemäßen Widerspruchs des Betriebsrats als erteilt gilt, und hilfsweise, für den Fall eines doch ordnungsgemäßen Widerspruchs, die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung zu ersetzen, so ist der Streitwert einheitlich für beide Anträge, mit denen im Wesentlichen das gleiche Interesse verfolgt wird, auf EUR 4.000,00 festzusetzen. |
| Rechtsgebiete: | RVG, BetrVG |
| Vorschriften: | RVG § 23 Abs. 2 S. 2, BetrVG § 99, |
| Stichworte: | Gebührenstreitwert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzungsverfahren, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln, 17 BV 288/07 vom 20.10.2008 |
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