Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 16.12.2008, Aktenzeichen: 9 Ta 537/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Ta 537/08

Beschluss vom 16.12.2008


Leitsatz:Beantragt der Arbeitgeber festzustellen, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers mangels eines ordnungsgemäßen Widerspruchs des Betriebsrats als erteilt gilt, und hilfsweise, für den Fall eines doch ordnungsgemäßen Widerspruchs, die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung zu ersetzen, so ist der Streitwert einheitlich für beide Anträge, mit denen im Wesentlichen das gleiche Interesse verfolgt wird, auf EUR 4.000,00 festzusetzen.
Rechtsgebiete:RVG, BetrVG
Vorschriften:RVG § 23 Abs. 2 S. 2, BetrVG § 99,
Stichworte:Gebührenstreitwert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzungsverfahren,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 17 BV 288/07 vom 20.10.2008

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 16.12.2008, Aktenzeichen: 9 Ta 537/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 16.12.2008, 9 Ta 537/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum