JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 16.10.2007, Aktenzeichen: 9 TaBV 52/07
| Leitsatz: | 1. Die Öffnungsklausel für ergänzende Betriebsvereinbarungen über Zusatzurlaub bei nicht ständiger Wechselschichtarbeit und bei nicht ständiger Schichtarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemäß § 27 Abs. 3 TVöD kann nicht im Wege der ergänzenden Auslegung dahin erweitert werden, dass auch bei ständiger Nachtarbeit eine entsprechende Regelungskompetenz der Betriebsparteien besteht. 2. § 8 Abs. 1 S. 2 lit. b TVöD stellt eine Ausgleichsregelung im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG dar. |
| Rechtsgebiete: | TVöD, ArbZG |
| Vorschriften: | TVöD § 8 Abs. 1 S. 2 lit. b, TVöD § 27 Abs. 3, ArbZG § 6 Abs. 5, |
| Stichworte: | Einigungsstelle - offensichtlich unzuständig - Zusatzurlaub - Nachtarbeit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln, 7 BV 92/07 vom 15.06.2007 |
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