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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 16.05.2007, Aktenzeichen: 4 Ta 72/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 4 Ta 72/07

Beschluss vom 16.05.2007


Leitsatz:Ein Rechtsanwalt muss durch allgemeine Anweisungen Vorsorge dafür treffen, dass bei normalem Lauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift unter bestimmenden Schriftsätzen vermieden werden. Ist dieses geschehen, darf ein Rechtsanwalt die Unterschriftenkontrolle gänzlich einer sorgfältig ausgewählten und überwachten Mitarbeiterin überlassen und sich auf das Funktionieren seiner Anweisungen verlassen.
Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Vorschriften:KSchG § 5, ZPO § 85 Abs. 2,
Stichworte:Nachträgliche Klagezulassung, Fehlen einer Unterschrift,
Verfahrensgang:ArbG Köln 6 Ca 8510/06 vom 25.01.2007

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