Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 16.02.2005, Aktenzeichen: 2 Ta 49/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ta 49/05

Beschluss vom 16.02.2005


Leitsatz:Der Annex eines Kündigungsschutzantrags mit dem Wortlaut "sondern ungekündigt und zu unveränderten Bedingungen fortbesteht" hat insbesondere dann keinen eigenen Streitwert, wenn er ohne Begründung bleibt. In diesem Fall umschreibt er nur die Rechtsfolgen, die nach Obsiegen im Verfahren eintreten sollen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Streitwertbegrenzung aus § 42 Abs. 4 GKG in Kündigungsschutzverfahren eine effektive Kostendeckelung bezweckt.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 42 Abs. 4,
Stichworte:Streitwertbeschwerde, Beschwer,
Verfahrensgang:ArbG Köln 6 Ca 9960/04 vom 14.12.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 16.02.2005, Aktenzeichen: 2 Ta 49/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 16.02.2005, 2 Ta 49/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum