JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 16.02.2005, Aktenzeichen: 2 Ta 49/05
| Leitsatz: | Der Annex eines Kündigungsschutzantrags mit dem Wortlaut "sondern ungekündigt und zu unveränderten Bedingungen fortbesteht" hat insbesondere dann keinen eigenen Streitwert, wenn er ohne Begründung bleibt. In diesem Fall umschreibt er nur die Rechtsfolgen, die nach Obsiegen im Verfahren eintreten sollen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Streitwertbegrenzung aus § 42 Abs. 4 GKG in Kündigungsschutzverfahren eine effektive Kostendeckelung bezweckt. |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Vorschriften: | GKG § 42 Abs. 4, |
| Stichworte: | Streitwertbeschwerde, Beschwer, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 6 Ca 9960/04 vom 14.12.2004 |
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