JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 15.09.2005, Aktenzeichen: 11 (12) TaBV 27/05
| Leitsatz: | Im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr .10 BetrVG (betriebliche Lohngestaltung) ist nach ständiger Rechtsprechung zwischen dem mitbestimmungsfreien "ob" und dem mitbe-stimmungspflichtigen "wie" zu unterscheiden. Die Entscheidung darüber, die vom Ar-beitgeber für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellten Mittel ganz, nur teil-weise oder (noch) gar nicht an die Arbeitnehmer zu verteilen, betrifft das mitbestim-mungspflichtige "wie". |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, |
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