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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 15.09.2005, Aktenzeichen: 11 (12) TaBV 27/05 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 11 (12) TaBV 27/05

Beschluss vom 15.09.2005


Leitsatz:Im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr .10 BetrVG (betriebliche Lohngestaltung) ist nach ständiger Rechtsprechung zwischen dem mitbestimmungsfreien "ob" und dem mitbe-stimmungspflichtigen "wie" zu unterscheiden. Die Entscheidung darüber, die vom Ar-beitgeber für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellten Mittel ganz, nur teil-weise oder (noch) gar nicht an die Arbeitnehmer zu verteilen, betrifft das mitbestim-mungspflichtige "wie".
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10,

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