JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 15.01.2009, Aktenzeichen: 5 Ta 534/08
| Leitsatz: | 1. Fahrtkostenerstattungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, sind kein Einkommen i. S. d. § 115 Abs. 1 ZPO. 2. Auch Verpflegungszuschüsse, die der Arbeitnehmer unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben als steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen vom Arbeitgeber erhält, dienen der Abdeckung eines zusätzlichen, durch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit ausgelösten Mehrbedarfs und sind kein zurechnungsfähiges Einkommen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 115 Abs. 1, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe, Fahrtkostenerstattung, Verpflegungsmehraufwendungen, |
| Verfahrensgang: | ArbG Aachen, 5 Ca 3576/08 vom 29.10.2008 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 15.01.2009, Aktenzeichen: 5 Ta 534/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-KOELN - 15.01.2009, 5 Ta 534/08" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum