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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 15.01.2009, Aktenzeichen: 5 Ta 534/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Ta 534/08

Beschluss vom 15.01.2009


Leitsatz:1. Fahrtkostenerstattungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, sind kein Einkommen i. S. d. § 115 Abs. 1 ZPO.

2. Auch Verpflegungszuschüsse, die der Arbeitnehmer unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben als steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen vom Arbeitgeber erhält, dienen der Abdeckung eines zusätzlichen, durch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit ausgelösten Mehrbedarfs und sind kein zurechnungsfähiges Einkommen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 115 Abs. 1,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Fahrtkostenerstattung, Verpflegungsmehraufwendungen,
Verfahrensgang:ArbG Aachen, 5 Ca 3576/08 vom 29.10.2008

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