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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 14.11.2007, Aktenzeichen: 7 TaBV 50/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 TaBV 50/07

Beschluss vom 14.11.2007


Leitsatz:Ein "freier Arbeitsplatz" i. S. v. § 81 Abs. 1 SGB IX liegt nicht vor, wenn der zu besetzende Tätigkeitsposten aus einem beim Arbeitgeber bestehenden Personalüberhang besetzt werden kann und der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung getroffen hat, die Stelle nur intern und nicht an einen Bewerber des allgemeinen Arbeitsmarktes zu vergeben.
Rechtsgebiete:BetrVG, SGB IX
Vorschriften:BetrVG § 99, BetrVG § 100, SGB IX § 81 Abs. 1,
Stichworte:Einstellung, schwerbehinderter Mensch, freier Arbeitsplatz,
Verfahrensgang:ArbG Bonn, 4 BV 237/06 vom 13.06.2007

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