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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 13.10.2008, Aktenzeichen: 2 Ta 353/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ta 353/08

Beschluss vom 13.10.2008


Leitsatz:Die Festsetzung eines Mehrwerts für den Vergleich setzt voraus, dass die Parteien außergerichtlich über mitverglichene Forderungen gestritten haben. Forderungen, die erst im Rahmen der Vergleichsgespräche aufgestellt werden und die Gegenleistung für die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellen, erhöhen den Streitwert nicht, auch wenn die Höhe der Gegenleistung im Rahmen der Vergleichsgespräche streitig verhandelt wurde. Der Wert des Vergleichs richtet sich nach den ursprünglichen Forderungen, die durch ihn befriedet wurden.
Rechtsgebiete:RVG
Vorschriften:RVG § 33,
Stichworte:Streitwertbeschwerde, Vergleichsmehrwert, Forderung als Gegenleistung für den Vergleichsabschluss,
Verfahrensgang:ArbG Aachen, 2 Ca 3125/08 vom 15.09.2008

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