JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 13.07.2005, Aktenzeichen: 7 TaBV 74/04
| Leitsatz: | Will der Arbeitgeber eine freiwillige Zusatzleistung einführen, mit welcher die Übernahme von Führungsverantwortung durch Übernahme einer Position auf einer bestimmten Leitungsebene honoriert werden soll, so überschreitet die Einigungsstelle ihr Ermessen, wenn sie die Gewährung der Leistung von einer mindestens 10-jährigen Konzernzugehörigkeit abhängig machen will. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 76, BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, |
| Stichworte: | Einigungsstellenspruch, Anfechtung, Ermessensüberschreitung, Führungskräfteflug, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 12 BV 49/04 vom 28.07.2004 |
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