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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 13.03.2006, Aktenzeichen: 6 Ta 63/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 6 Ta 63/06

Beschluss vom 13.03.2006


Leitsatz:Für Betriebsrentenansprüche, die aus einer Versorgungszusage gegenüber einem Geschäftsführer einer GmbH resultieren, sind die ordentlichen Gerichte zuständig, auch wenn der Anspruchsteller vorher oder nachher noch als Arbeitnehmer tätig gewesen ist.
Rechtsgebiete:ArbGG, BetrAVG
Vorschriften:ArbGG § 2, ArbGG § 5, BetrAVG § 17,
Stichworte:Rechtsweg, betriebliche Altersversorgung, Geschäftsführer,
Verfahrensgang:ArbG Köln 19 Ca 11104/05 vom 12.01.2006

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