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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 12.09.2007, Aktenzeichen: 7 Ta 125/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Ta 125/07

Beschluss vom 12.09.2007


Leitsatz:Klagt der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung ein, beträgt der Streitwert auch dann nicht mehr als zwei Bruttomonatsvergütungen, wenn die beanstandete Freistellung im ungekündigten Arbeitsverhältnis erfolgte und länger als zwei Monate andauert. Es ist kein Grund ersichtlich, den Beschäftigungsanspruch im ungekündigten Arbeitsverhältnis anders zu bewerten als im gekündigten.
Rechtsgebiete:ZPO, GKG, RVG
Vorschriften:ZPO §§ 3 ff., GKG § 42, RVG §§ 22 ff.,
Stichworte:Streitwert, Beschäftigungsklage im ungekündigten Arbeitsverhältnis,
Verfahrensgang:ArbG Siegburg 5 Ca 2371/06 vom 05.04.2007

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