( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 12.08.2004, Aktenzeichen: 6 TaBV 42/04 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 6 TaBV 42/04

Beschluss vom 12.08.2004


Leitsatz:1. Bei einem Betriebsübergang bleibt der für den Betrieb gewählte Betriebsrat im Amt und für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte zuständig.

2. Auch bei der Übernahme eines Bewachungsauftrags (hier: Fluggastkontrolle in einem Verkehrsflughafen) kann ein Betriebsübergang vorliegen, wenn die übernommenen Mitarbeiter über besondere Fachkunde verfügen und die zu erfüllende Aufgabe durch die Übernahme spezieller Betriebsmittel geprägt ist (im Anschluss an EuGH 20.11.2003 - Rs. C-340/01- Abler, NZA 2003, 1385).
Rechtsgebiete:ArbGG, BGB, BetrVG
Vorschriften:ArbGG § 85 Abs. 2, BGB § 613 a, BetrVG § 23, BetrVG § 87,
Stichworte:Betriebsübergang, Betriebsrat, Fluggastkontrolle, einstweilige Verfügung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 12 BVGa 17/04 vom 14.05.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 12.08.2004, Aktenzeichen: 6 TaBV 42/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-koeln/lag-koeln-beschluss-vom-12-08-2004-az-6-tabv-4204

"LAG-KOELN - 12.08.2004, 6 TaBV 42/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN