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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 12.07.2004, Aktenzeichen: 3 Ta 220/04 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 3 Ta 220/04

Beschluss vom 12.07.2004


Leitsatz:Für den Anspruch eines Geschäftsführers auf betriebliche Altersversorgung ist der Rechtweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, wenn es sich um eine Versorgungszusage aus einem früheren Arbeitsverhältnis handelt, die Kraft ausdrücklicher Vereinbarung im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers fortgilt.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 5,
Stichworte:Rechtsweg, Geschäftsführer, Versorgungszusage, fortbestehender Arbeitsvertrag,
Verfahrensgang:ArbG Köln 2 Ca 10104/03 vom 30.04.2004

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