JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 11.03.2009, Aktenzeichen: 3 TaBV 75/08
| Leitsatz: | 1. Bei der Beteiligung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Einstelllung eines Arbeitnehmers ist die Vorlage einer Tätigkeitsbeschreibung entbehrlich, wenn der Betriebsrat sowohl den konkreten Arbeitsplatz als auch die Tätigkeit des Mitarbeiters aus eigener Sachkunde genau kennt. 2. Der Betriebsrat ist im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren für die Einhaltung der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darlegungs- und beweispflichtig. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 99, |
| Stichworte: | Einstellung, Mitbestimmung, Zustimmungsverweigerung, Zustimmungsfiktion, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln, 8 BV 276/08 vom 07.08.2008 |
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