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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 11.03.2009, Aktenzeichen: 3 TaBV 75/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 3 TaBV 75/08

Beschluss vom 11.03.2009


Leitsatz:1. Bei der Beteiligung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Einstelllung eines Arbeitnehmers ist die Vorlage einer Tätigkeitsbeschreibung entbehrlich, wenn der Betriebsrat sowohl den konkreten Arbeitsplatz als auch die Tätigkeit des Mitarbeiters aus eigener Sachkunde genau kennt.

2. Der Betriebsrat ist im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren für die Einhaltung der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darlegungs- und beweispflichtig.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 99,
Stichworte:Einstellung, Mitbestimmung, Zustimmungsverweigerung, Zustimmungsfiktion,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 8 BV 276/08 vom 07.08.2008

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