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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 11.01.2006, Aktenzeichen: 2 Ta 447/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ta 447/05

Beschluss vom 11.01.2006


Leitsatz:Ist außergerichtlich von einer Partei die Anfechtung des Arbeitsvertrages und die Forderung auf Rückzahlung sämtlicher bezogener Vergütungen geltend gemacht worden und einigen sich die Parteien darauf, dass die Anfechtung nicht ausgeübt und die Rückzahlung nicht verlangt werden darf, so ist der Streitwert nicht gem. § 42 Abs. 4 oder 5 GKG beschränkt.
Rechtsgebiete:RVG, GKG
Vorschriften:RVG § 33 Abs. 3, GKG § 42 Abs. 4, GKG § 42 Abs. 5,
Stichworte:Streitwertbeschwerde, Vergleich, Streitgegenstand,
Verfahrensgang:ArbG Köln 6 Ca 5652/05 vom 11.10.2005

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