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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 09.09.2008, Aktenzeichen: 5 Ta 240/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Ta 240/08

Beschluss vom 09.09.2008


Leitsatz:Es ist unzulässig, einen Prozesskostenhilfebeschluss, der ohne Einschränkungen ergangen ist, nachträglich dahingehend einzuschränken, dass die Beiordnung eines Anwalts nur zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts erfolge.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 121 Abs. 3,
Stichworte:Nachträgliche Einschränkung der Prozesskostenhilfebewilligung,
Verfahrensgang:ArbG Bonn, 5 Ca 116/08 vom 17.07.2008

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