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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 09.03.2006, Aktenzeichen: 14 Ta 21/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Ta 21/06

Beschluss vom 09.03.2006


Leitsatz:Eine psychische Erkrankung allein rechtfertigt eine nachträgliche Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage noch nicht; hinzukommen muss die Unmöglichkeit, infolge der psychischen Erkrankung rechtzeitig Klage erheben zu können.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 5,
Stichworte:Nachträgliche Klagezulassung, psychische Erkrankung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 22 Ca 8473/05 vom 10.11.2005

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