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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 09.03.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 146/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 146/06

Beschluss vom 09.03.2006


Leitsatz:Der zur Weiterbeschäftigung verurteilte Beklagte kann sich im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Begründung eines Antrages auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht auf die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung berufen, weil das Arbeitsverhältnis auf ein Schwesterunternehmen übergegangen sei, wenn beide Unternehmen durch eine gemeinsame und einheitliche Personalleitung gesteuert werden.
Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Vorschriften:ArbGG § 62, ZPO § 888,
Stichworte:Einstellung der Zwangsvollstreckung,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 2 Ca 2828/05 vom 14.12.2005

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