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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 08.03.2004, Aktenzeichen: 2 (12) Ta 213/03 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 (12) Ta 213/03

Beschluss vom 08.03.2004


Leitsatz:Hinsichtlich der Erfolgsaussicht einer Klage ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die erforderlichen Unterlagen erstmals vollständig und prüffähig vorlagen. Entscheidet das Gericht zu diesem Zeitpunkt nicht, können nachträgliche Veränderungen für die Erfolgsaussichten nur i. R. d. § 124 ZPO berücksichtigt werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 127, ZPO § 124,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Erfolgsaussicht, Beurteilungszeitpunkt,
Verfahrensgang:ArbG Aachen 2 Ca 198/03 vom 07.05.2003
Rechtskraft:ja

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