JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 07.05.2008, Aktenzeichen: 9 Ta 126/08
| Leitsatz: | 1. Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis mit der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung "zu meiner vollen Zufriedenheit" zu erteilen, und stellt er erst danach erhebliche Leistungsmängel des Arbeitnehmers fest, so kann dies den Arbeitgeber zu einer Anfechtung des gerichtlichen Vergleich wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Arbeitnehmers nach § 119 Abs. 2 BGB berechtigen. In diesem Fall ist der ursprüngliche Rechtsstreit fortzusetzen. 2. Eine solche Fortsetzung des ursprünglichen Rechtsstreits beseitigt bis zur Entscheidung nicht die Vollstreckbarkeit des gerichtlichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 794 Abs. 1 Ziff. 1, ZPO § 888, |
| Stichworte: | Zwangsvollstreckung - gerichtlicher Vergleich - Arbeitszeugnis - Leistungsbeurteilung - unbekannte Leistungsmängel, |
| Verfahrensgang: | ArbG Aachen, 4 Ca 3736/07 vom 04.04.2008 |
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