JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 05.07.2007, Aktenzeichen: 7 Ta 320/06
| Leitsatz: | Unterstellt man entsprechend den Angaben in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, dass der Ehegatte des PKH-Antragstellers sein gesamtes Netto-Einkommen in Höhe von ca. 500,00 ¤ für die Miete der gemeinsamen Wohnung aufwendet, so ist dem Antragsteller zwar nur der überschießende Betrag der Mietbelastung zuzurechnen. Zugleich kommt ihm aber der volle allgemeine Freibetrag von z. Z. 382,00 ¤ für den Ehegatten zugute. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 115, |
| Stichworte: | PKH, Ratenzahlungsanordnung, Ehegatte, Freibetrag, Mietbelastung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bonn 3 Ca 3598/05 vom 18.07.2006 |
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