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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 05.03.2007, Aktenzeichen: 2 TaBV 10/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 TaBV 10/07

Beschluss vom 05.03.2007


Leitsatz:Auch dann, wenn ein Betriebsrat erstmalig gewählt wird, nachdem die Betriebsänderung bereits begonnen hat, ist eine Einigungsstelle zur Errichtung eines Sozialplans nicht offensichtlich unzuständig. Kritik an der Rechtsprechung des BAG vom 22.10.1991 - 1 ABR 17/91.
Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Vorschriften:ArbGG § 98, BetrVG § 111, BetrVG § 112, BetrVG § 112 a,
Stichworte:Einigungsstelle, Wahl des Betriebsrats nach Zugang der Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 14 BV 1/07 vom 12.01.2007

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