JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 04.03.2009, Aktenzeichen: 9 TaBV 110/08
| Leitsatz: | 1. Arbeitnehmer der Deutschen Telekom AG, die am 1. Juli 2001 für die Dauer einer Beschäftigung bei einem Tochterunternehmen beurlaubt waren, sind bei der Rückkehr zur Deutschen Telekom AG in die ab 1. Juli 2001 geltende neue Entgeltordnung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) einzugruppieren. 2. Bei der Gruppenstufenzuordnung sind die ab dem 1. Juli 2001 zurückgelegten Beschäftigungszeiten unter den in § 11 Abs. 4 oder 5 ERTV genannten Voraussetzungen zu berücksichtigen. |
| Rechtsgebiete: | ERTV, TV SR |
| Vorschriften: | ERTV § 11, TV SR § 11, |
| Stichworte: | Eingruppierung - Rückkehrer - Gruppenstufenzuordnung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bonn, 1 BV 32/08 vom 31.07.2008 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 04.03.2009, Aktenzeichen: 9 TaBV 110/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 04.03.2009, 9 TaBV 110/08" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum