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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 03.09.2007, Aktenzeichen: 14 TaBV 20/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 TaBV 20/07

Beschluss vom 03.09.2007


Leitsatz:Arbeitet ein Arbeitnehmer in mehreren Betrieben desselben Unternehmens und ist in diese jeweils eingegliedert, ist er auch in mehreren Betrieben wahlberechtigt zu den jeweiligen Betriebsratswahlen.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 7,
Stichworte:Wahlberechtigung in mehreren Betrieben desselben Unternehmens,
Verfahrensgang:ArbG Aachen, 5 BV 31/06 vom 23.02.2007

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