JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Beschluss vom 03.06.2003, Aktenzeichen: 8 Ta 140/03
| Leitsatz: | Werden entgegen einer Auflage nach § 118 Abs. 2 S. 4 auch im Beschwerdeverfahren unsubstantiierte Angaben ohne Glaubhaftmachung nicht weiter erläutert, belegt und glaubhaft gemacht, so ist eine sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss zur Prozesskostenhilfe zurückzuweisen, der diese Angaben bei der Bewilligung unberücksichtigt gelassen hat. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 118 Abs. 2 S. 4, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Glaubhaftmachung, tatsächliche Angaben, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 11 Ca 12181/01 vom 19.03.2003 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 03.06.2003, Aktenzeichen: 8 Ta 140/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 03.06.2003, 8 Ta 140/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum