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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 03.05.2006, Aktenzeichen: 14 Ta 181/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Ta 181/06

Beschluss vom 03.05.2006


Leitsatz:Wird eine Arbeitnehmerin, die vorher in einem anderen Unternehmen derselben Baumarktkette tätig war, in ein anderes Unternehmen dieser Baumarktkette aufgenommen, dort beschäftigt und vergütet, hat ein Klageantrag, der von einem Arbeitgeberwechsel ausgeht und eine von diesem Unternehmen ausgesprochene Kündigung angreift, hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Hinreichende Erfolgsaussicht,
Verfahrensgang:ArbG Köln 11 Ca 629/06 vom 07.04.2006

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