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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 03.03.2008, Aktenzeichen: 14 TaBV 83/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 TaBV 83/07

Beschluss vom 03.03.2008


Leitsatz:Voraussetzung für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss ist, dass dieser in formeller Hinsicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Dazu zählt insbesondere, dass zu der entsprechenden Betriebsratssitzung ordnungsgemäß und rechtzeitig und unter Angabe der Tagesordnung eingeladen wird.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 50 Abs. 2,
Stichworte:Formelle Voraussetzungen für einen Betriebsratsbeschluss,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 6 BV 278/07 vom 27.11.2007

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