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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 02.12.2002, Aktenzeichen: 2 TaBV 64/02 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 TaBV 64/02

Beschluss vom 02.12.2002


Leitsatz:Der Geltungsbereich des Groß + Außenhandels TV bestimmt sich danach, ob dem Kunden Eigentum an Waren verschafft wird. Auch wenn zur Eigentumsverschaffung der Transport der Ware zum Kunden gehört und die Anzahl der mit dem Transport beschäftigten Mitarbeiter größer ist als die der mit kaufmännischen Tätigkeiten beschäftigten Mitarbeiter ist der TV für das Speditionsgewerbe auf den Betrieb nicht anwendbar.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 80 Abs. 1,
Stichworte:Anwendbarkeit Tarifvertrag Geltungsbereich Groß + Außenhandel Speditionsgewerbe,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 3 BV 12/02 vom 20.06.2002

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