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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 02.04.2008, Aktenzeichen: 2 Ta 56/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Ta 56/08

Beschluss vom 02.04.2008


Leitsatz:Wird von der Partei lediglich das (unwirksame) Zustandekommen einer Ratenzahlungsvereinbarung vorgetragen und keine weiteren Einwendungen gegen die Kostenfestsetzung vorgebracht, ist dem Kostenfestsetzungsantrag stattzugeben. Eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung hindert die Vollstreckbarkeit, nicht aber den Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses.
Rechtsgebiete:RVG
Vorschriften:RVG § 11,
Stichworte:Kostenfestsetzung, Ratenzahlungsvereinbarung,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 22 Ca 1848/07 vom 10.10.2007

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