( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 02.01.2009, Aktenzeichen: 9 Ta 530/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Ta 530/08

Beschluss vom 02.01.2009


Leitsatz:1. Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich, ein Arbeitszeugnis nach einem Formulierungsvorschlag des Arbeitnehmers zu erteilen, von dem er nur aus wichtigem Grund abweichen darf, dann sind Abweichungen nur gestattet, soweit der Vorschlag Schreibfehler oder grammatikalische Fehler oder inhaltlich unrichtige Angaben enthält, für die der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig ist.

2. Bei dieser Auslegung ist die titulierte Zeugnisverpflichtung hinreichend bestimmt. Ob sie durch das titulierte Zeugnis erfüllt worden ist, hat das Vollstreckungsgericht im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zu klären.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 888,
Stichworte:Vollstreckung - gerichtlicher Vergleich - Zeugnis,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 17 Ca 2876/08 vom 13.11.2008

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Beschluss vom 02.01.2009, Aktenzeichen: 9 Ta 530/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-koeln/lag-koeln-beschluss-vom-02-01-2009-az-9-ta-53008

"LAG-KOELN - 02.01.2009, 9 Ta 530/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN