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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNBeschluss vom 01.03.2006, Aktenzeichen: 3 Ta 23/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 3 Ta 23/06

Beschluss vom 01.03.2006


Leitsatz:Allein das Vorliegen eines Krankenhausaufenthalts rechtfertigt noch keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Arbeitnehmer durch seine Krankheit objektiv daran gehindert war, eine Klage zu formulieren oder seine Rechte auf andere Weise wahrzunehmen.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 5,
Stichworte:nachträgliche Zulassung, Krankenhausaufenthalt,
Verfahrensgang:ArbG Köln 8 Ca 9617/05 vom 15.12.2005

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